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   OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 13 W 13/00   

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https://dejure.org/2000,25501
OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 13 W 13/00 (https://dejure.org/2000,25501)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2000 - 13 W 13/00 (https://dejure.org/2000,25501)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2000 - 13 W 13/00 (https://dejure.org/2000,25501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BeurkG § 17
    Keine Belehrungspflicht des Notars über Änderungen zwischen Entwurf und Beurkundung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1988 - IX ZR 142/87

    Belehrung über Sicherung des Eigentumserwerbs durch Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 13 W 13/00
    Rechtlich zutreffend ist das Vorbringen des Antragstellers indessen, daß der Notar stets über die Sicherungsmöglichkeiten des Eigentumsverschaffungsanspruches aufzuklären hat (vgl. i.d.S. auch Urteil des 9. ZS des BGH vom 06.10.1988 in WM 1988 S. 1752 ff.).
  • BGH, 20.09.1977 - VI ZR 180/76

    Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages - Verletzung von Notaramtspflichten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 13 W 13/00
    Über die Gefahren einer rechtlich ungesicherten Vorleistung hat der Notar zu belehren (vgl. so schon Urteil des 6 ZS des BGH vom 30.01.1961 in VersR 1961 S. 349 sowie vom 20.09.1977 in VersR 1978 S. 60-, Keidel-Winkler, a.a.0. Rn 97 zu § 17).
  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 215/59

    Verletzung der Amtspflicht eines Notars bei Mitwirkung an einem gescheiterten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 13 W 13/00
    Über die Gefahren einer rechtlich ungesicherten Vorleistung hat der Notar zu belehren (vgl. so schon Urteil des 6 ZS des BGH vom 30.01.1961 in VersR 1961 S. 349 sowie vom 20.09.1977 in VersR 1978 S. 60-, Keidel-Winkler, a.a.0. Rn 97 zu § 17).
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